Die Ausbildung von Ergonomie-Beauftragten erfolgt nach der BAuA-Broschüre: “Über die Schulter geschaut”
Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen muss entsprechend den gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und normativen Grundlagen umfassend für die Planung, den Einsatz von Bildschirmarbeitsplätzen, IT-Geräten, der Software und der Erfassung und Beurteilung von psychischen Belastungen gewährleistet sein. Hierzu sind im Auftrag der Arbeitgeber die jeweiligen eingebundenen Fachbereiche mit aktueller Fachkunde zu beraten.Ergonomie-Beauftragte werden umfassend zur Beratung und Mitwirkung bei der Umsetzung der gesetzlichen- und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen ausgebildet. Eingeschlossen hierbei ist die Beratung der Mitarbeiter/innen, der betreffenden Fachbereiche für die Beschaffungund den Betrieb von Bildschirmarbeitsplätzen. Außerdem ist hierbei die Mitwirkung bei ASA-Sitzungen und die regelmäßigen sicherheits-technischen Begehungen und Gefährdungsanalysen.