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Der neue Leitfaden zur Software-Ergonomie ist im August 2016
unter DGUV 215-450 erschienen.
Dieses Regelwerk beschreibt in ausführlicher Form mit vielen Beispielen
welche Anforderungen an Software gestellt werden.
Der Leitfaden dient als Maßstab für die Beurteilung neuer und bestehender
Software.
Das Ziel ist die Benutzer/innen bei der Informationsverarbeitung durch die
Anwendung von gesicherten Erkenntnissen, anhand der Beachtung
vorliegender Normen zu unterstützen.
Ohne die Beachtung dieser Regeln können Fehler in der Verarbeitung von
Informationen, sowie zeitlich erhöhter Arbeitsaufwand und psychische
Belastungen bei den Benutzer/innen entstehen.
Der Einsatz von Software, die diese Regeln erfüllt, ist nachweisbar,
effizienter und weniger belastend.
Im FOKUS steht:
1. Die Anwendung von Software für die Verarbeitung von Informationen
unterliegt gesetzlichen, BG-lichen und normativen Regelwerken die zu
beachten sind.
2. Gut gestaltete Software erfüllen diese Regelwerke in hohem Maße.
Diese Software ist nachweisbar effizienter und weniger belastend für
Benutzer/innen.
3. Die Beschreibung der Grundlagen für die Wahrnehmung,
Informationsdesign, Nutzungs-Qualität und Überprüfung, Software-Kauf
und Pflichtenheft
4. Spezielle Regeln für barrierefreie Software erlauben die Abstimmung
auf die Erfordernisse der jeweiligen Behinderungen.
Die Anwendung dieser Regelwerke ist Inhalt des Seminar 11:
„Software-Ergonomie, gesetzliche und normative Anforderungen“
Inhalt, Anforderungen und Ziele, sowie Anmeldungen sind ausführlich
in der Beschreibung des Seminars beschrieben.
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