Führungskräfte- unterrichtung und -unterweisung führt zu verbessertem Gesundheitsschutz
Nach der neuen Änderungsverordnung zur Arbeitsstättenverordnung sind Führungskräfte verpflichtet eine jährliche Unterrichtung und Unterweisung der Mitarbeiter durchzuführen. Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass das Führungskräfteverhalten auf die individuellen Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiter und die ergonomisch relevanten Faktoren angepasst werden muss. Daraus lässt sich eine auf das Leistungsvermögen der Mitarbeiter positive Entwicklung der Arbeitsfähigkeit ableiten. In dem Seminar 6 werden Methoden und Maßnahmen vermittelt, wie eine darauf ausgerichtete Anpassung durchzuführen ist.