Seit dem 1. Januar 2009 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt. Immerhin 500,-- EUR kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter/Jahr nach § 3 Nr. 34 EStG für Maßnahmen der Gesundheitsförderung absetzen. Es werden Maßnahmen steuerbefreit, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.Die angebotenen Seminare 1-18 enthalten gesundheitsfördernde Maßnahmen.